Elektronische Rechnungsstellung ab November 2020 für öffentliche Aufträge verpflichtend

Momentan sind viele Firmen mit den aktuellen gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket und der Coronakrise beschäftigt. Dennoch möchten wir Sie frühzeitig über eine weitere gesetzliche Änderung informieren, die Unternehmen möglicherweise ebenfalls betrifft:

Ab dem 27.11.2020 akzeptieren viele öffentliche Auftraggeber des Bundes oder einzelner Länder nur noch E-Rechnungen, die den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 entsprechen. Die e-Rechnung senkt den Arbeitsaufwand und die Kosten für die Rechnungslegung. Zudem werden elektronische Rechnungen deutlich schneller bezahlt. Viele Unternehmen nutzen das elektronische Verfahren bereits erfolgreich.

Das bedeutet: Wenn Unternehmen in einer Geschäftsbeziehung mit öffentlichen Auftraggebern stehen, müssen Sie bzw. Ihre Mandanten ab November E-Rechnungen erstellen und elektronisch an den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber über dessen präferierten Zustellkanal senden.

Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie beinhalten E-Rechnungen den Rechnungsinhalt in Form von strukturierten Datensätzen (XRechnung), sodass sie elektronisch versendet und automatisch weiterverarbeitet werden können. Nicht mehr akzeptiert werden ab 27.11.2020 – neben Papierrechnungen – elektronisch übermittelte Rechnungen, die nicht das passende Format aufweisen, z. B. in Form von PDF-Dateien oder TIF-Dateien.

Damit wird auch der letzte Punkt der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO) umgesetzt.