Frist zur Nachrüstung von Kassensystemen mit Sicherheitseinrichtungen (TSE) wegen Corona Krise verlängert

Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Umsatzverluste ist es vielen Einzelhändlern derzeit finanziell nicht möglich, Ihr Kassensystem bis zum 30.09.2020 nachrüsten zu lassen oder gegen eine neue Registrierkasse auszutauschen. Auch sind die Vertreiber von Kassensystemen und TSE vermehrt mit der Mehrwertsteuer-Umstellung beschäftigt.
Da das Bundesministerium der Finanzen keine Notwendigkeit sieht, diese Frist zur Nachrüstung von elektronischen Kassensystemen zu verlängern, hat Nordrhein-Westfalen mit einigen weiteren Ländern eine Regelung getroffen, nach der elektronische Aufzeichnungsgeräte ohne TSE über die bisherige Frist hinaus, längstens bis zum 31.3.2021 weiterhin nicht beanstandet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die neue elektronische Kasse mit der geforderten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) oder auch die mögliche Umrüstung des bestehenden Kassensystems bis spä-testens 30.09.2020 in Auftrag gegeben werden muss und dies auch entsprechend nachgewiesen werden kann.