Elektronische Rechnungsstellung ab November 2020 für öffentliche Aufträge verpflichtend

Momentan sind viele Firmen mit den aktuellen gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket und der Coronakrise beschäftigt. Dennoch möchten wir Sie frühzeitig über eine weitere gesetzliche Änderung informieren, die Unternehmen möglicherweise ebenfalls betrifft:

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Anträge auf Überbrückungshilfe im Zuge der Corona Krise ab 10.07.2020 möglich

Unternehmen, welche aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind können, ab Freitag (10.07.2020) Anträge auf Überbrückungshilfe stellen   

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

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Bundesfinanzministerium hat das Gesetz zur elektronischen Belegausgabe konkretisiert

Seit 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht. Unternehmen müssen seit 1. Januar 2020 ihren Kunden bei jedem Kauf zwingend einen Kassenbeleg zur Verfügung stellen. Nicht nur die Herstellung des Papieres, auch die Entsorgung stellt ein echtes Problem für die Umwelt dar.

Nun hat das Bundesfinanzministerium das Gesetz zur elektronischen Belegausgabe  konkretisiert. Was ist für Sie hier wichtig zu wissen?

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Das große Konjunkturpaket wurde vom Bundestag und Bundesrat beschlossen


Bundestag und Bundesrat haben das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen und damit erste zentrale Elemente des Konjunkturprogramms abschließend auf den Weg gebracht. Dazu zählen auch der Kinderbonus sowie umfangreiche steuerliche Erleichterungen, etwa für Alleinerziehende und Unternehmen.
Programm für Überbrückungshilfen
Das Programm betrifft kleine und mittelständische Unternehmen, die einen Coronabedingten Umsatzausfall erlitten haben. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Sie gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten von massiv betroffenen Branchen (z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Reisebüros, Veranstaltungsbranche) angemessen Rechnung zu tragen ist.
Antragsberechtigt:

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100 Tage KfW-Corona-Hilfe in Zahlen

Seit dem Beginn der Förderprogramme der KfW-Corona-Hilfe am 23. März 2020 haben zehntausende Unternehmen von den Kredithilfen des Bundes im Kampf gegen die Folgen der Pandemie profitiert: Bis Ende Juni

  • sind bei der KfW etwa 70.000 Kreditanträge in einem Gesamtvolumen von rund 50 Mrd. EUR eingegangen.
  • Sind 99% der eingegangenen Anträge bereits final entschieden.
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Höhere Gebäude Afa bei tatsächlich kürzerer Nutzungsdauer möglich

Generell sieht das EStG fixe Abschreibungsdauern vor. Bei Gebäuden sind als Absetzung für Abnutzung die folgenden Beträge bis zur vollen Absetzung abzuziehen:

  1. bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist, jährlich 3 Prozent,
  2. bei Gebäuden, soweit sie die Voraussetzungen der Nummer 1 nicht erfüllen und die

a) nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt worden sind, jährlich 2 Prozent,

b) vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt worden sind, jährlich 2,5 Prozent

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Fehlerhafte Kassenführung – Welche Konsequenzen

Bei bargeldintensiven Unternehmen stellt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung die größte Herausforderung dar. Fehler hierbei führen schnell zu existenzvernichtenden Steuernachforderungen.

Damit das Finanzamt keine Hinzuschätzungen zum Gewinn vornimmt, müssen bei der Kassenbuchführung Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften eingehalten werden. Dies gilt vor allem die Ordnungsmäßigkeit und damit die Beweiskraft der Buchführung. Was passiert wenn es aufgrund von gravierenden formellen Fehlern zu einer Schätzung kommt?

Ein spannendes Urteil gab es dazu vom FG Münster, zum Thema Kassenführung und Steuerschätzung!

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Die Eckpunkte des Konjunkturpakets im Gesamtumfang von 130 Milliarden Euro

Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien in Deutschland hat am 03.06.2020 ein umfassendes Konjunkturprogramm in einem Volumen über 130 Milliarden Euro zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona (Covid-19) Krise beschlossen. Dieses Programm ist in einem Eckpunktepapier zusammengefasst.

Eckpunkte des Konjunkturpaketes und Umsetzung