Corona-Krise: Weitere Liquiditätshilfen für Handel, Kultur und kleine Unternehmen

Gemäß Schreiben des BMF vom 23.April 2020 sollen Unternehmen, die Corona bedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, eine Liquiditätshilfe erhalten. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Mit dieser Maßnahme soll für kleine Unternehmen und Selbständige im Handel, in der Kultur und im Gastrobereich weitere notwendige Liquidität geschaffen werden.

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