Bundestag und Bundesrat haben das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen und damit erste zentrale Elemente des Konjunkturprogramms abschließend auf den Weg gebracht. Dazu zählen auch der Kinderbonus sowie umfangreiche steuerliche Erleichterungen, etwa für Alleinerziehende und Unternehmen.
Programm für Überbrückungshilfen
Das Programm betrifft kleine und mittelständische Unternehmen, die einen Coronabedingten Umsatzausfall erlitten haben. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Sie gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten von massiv betroffenen Branchen (z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Reisebüros, Veranstaltungsbranche) angemessen Rechnung zu tragen ist.
Antragsberechtigt: