Was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für den Unternehmer, was für den Verbraucher

Die Umsatzsteuersatzumstellung ist für jedes Unternehmen relevant und muss kurzfristig vorbereitet werden. Diese Umstellung muss entsprechend programmiert bzw. als Update übernommen werden können, so dass für alle Leistungen / Abrechnungen ab Juli 2020 die Umsatzsteuern richtig berechnet werden. Das ist auch ein Beitrag zur Konjunktur, insbesondere bei den Softwareherstellern-/ Dienstleistern sowie den Kassensystemanbietern. Von dieser Umstellung ist praktisch jeder Unternehmer betroffen

(jede Kasse, jedes Rechnungsschreibungsprogramm, jedes ERP-System, jedes Buchhaltungsprogramm, jedes Online-Shopsysteme ist hier betroffen) und das mit einer Vorlaufzeit von nur 3 Wochen für Programmierung, Systemumstellung, ggf. Neudruck von Rechnungsbögen, Anpassung von Leasing- und Mietverträgen etc. .Das ganze dann in 6 Monaten noch einmal zurück.

Die neuen Steuersätze bringen den Unternehmen gegenwärtig in der mitunter schwierigsten Situation keine zusätzliche Liquidität, da der Effekt erst zeitverzögert in bis zu drei Monaten wirksam wird. Das liegt daran, dass die Umsatzsteuer eine „nachlaufende“ Steuer ist, die den Umsätzen folgt. Diese Umsätze müssen Unternehmer zunächst einmal mit Kunden erzielen.

Die Umsatzsteuervorauszahlung für im Juli eingebrachte Umsätze wird erst frühestens am 10. August fällig. Da viele Unternehmer eine  Dauerfristverlängerung beantragt haben, müssen sie sogar erst im September die Umsatzsteuer abführen. Erst dann, Monate später, wird der Liquiditätsvorteil spürbar.

Der Verbraucher wird einen Kostenvorteil sicherlich bei großen Anschaffungen (Auto, Küche, Immobiliensanierung) spüren können, wird dies insbesondere von seinem Verhandlungsgeschick abhängen. Dieser Personenkreis hat aber schon jetzt ausreichend Liquidität. Eine spürbare Belebung wird hier kaum eintreten. Allenfalls der leistende Unternehmer kann eine steigende Nachfrage spüren. Zuvor bis Ende Juli werden aber die Umsätze eher rückläufig sein, wenn die Investition für den Käufer planbar ist (wird mit dem Kauf bis in den Juli einfach warten).

Ein Produkt, welches heute 9,99 € kostet wird auch ab Juli nicht preiswerter werden (9,74 €). Für den Fachhandel würde Anfang Juli die Umpreisung für jeden Artikel einen immensen Mehraufwand darstellen, der für ihn nicht vor Vorteil wäre.

Im Ergebnis ist damit zu erwarten, dass gerade die Millionen Bezieher von geringen Einkommen, Kurzarbeitergeld, ALG I oder II von der Mehrwertsteuersenkung nicht tatsächlich profitieren werden.