Schutzschirm für Heilmittelerbringer, wie z.B. Logopäden, Ergotherapeuten, Zahnärzte

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen Referentenentwurf für einen weiteren finanziellen Schutzschirm für das Gesundheitswesen in der Corona Krise vorgelegt.

Wegen einbrechender Patientenzahlen sollen nun auch Therapeuten, Zahnärzte und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren finanziell unterstützt werden.

Das sieht eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vor. Die Verordnung soll bereits in der 17KW in Kraft treten.

„Viele Patientinnen und Patienten sind verständlicherweise zurückhaltend, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Therapeuten und Zahnärzten brechen daher die Einnahmen weg“, sagte Spahn dem „RND“. Auch Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren bräuchten Unterstützung.

Konkret sind für die einzelnen Gruppen folgende Maßnahmen geplant:

  • Sogenannte Heilmittelerbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten erhalten 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss.
  • Zahnärzte bekommen trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr. Damit soll die Liquidität der Praxen gesichert werden. Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten.
  • Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhalten – wie bereits normale Reha-Einrichtungen – 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle ersetzt.

Die Hilfen haben einen Umfang von insgesamt rund 730 Millionen Euro. Dabei sind sie unabhängig von weiteren staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld.

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