Anträge auf Überbrückungshilfe im Zuge der Corona Krise ab 10.07.2020 möglich

Unternehmen, welche aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind können, ab Freitag (10.07.2020) Anträge auf Überbrückungshilfe stellen   

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

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100 Tage KfW-Corona-Hilfe in Zahlen

Seit dem Beginn der Förderprogramme der KfW-Corona-Hilfe am 23. März 2020 haben zehntausende Unternehmen von den Kredithilfen des Bundes im Kampf gegen die Folgen der Pandemie profitiert: Bis Ende Juni

  • sind bei der KfW etwa 70.000 Kreditanträge in einem Gesamtvolumen von rund 50 Mrd. EUR eingegangen.
  • Sind 99% der eingegangenen Anträge bereits final entschieden.
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