Bundesfinanzministerium hat das Gesetz zur elektronischen Belegausgabe konkretisiert

Seit 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht. Unternehmen müssen seit 1. Januar 2020 ihren Kunden bei jedem Kauf zwingend einen Kassenbeleg zur Verfügung stellen. Nicht nur die Herstellung des Papieres, auch die Entsorgung stellt ein echtes Problem für die Umwelt dar.

Nun hat das Bundesfinanzministerium das Gesetz zur elektronischen Belegausgabe  konkretisiert. Was ist für Sie hier wichtig zu wissen?

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