Sonderinformationen zur Gewährung von Corona-Kurzarbeitergeld

Viele Unternehmen und Betriebe in NRW haben im April zum ersten Mal Kurzarbeit angezeigt. Darunter viele aus Branchen wie dem Gast- und Hotelgewerbe, die wenig Erfahrung mit Kurzarbeit haben. 

Unser Ziel ist es, das hohe Antragsvolumen auf Kurzarbeitergeld (Kug) so schnell wie möglich zu bearbeiten.

In der Anzeigen- und Antragsbearbeitung im Operativen Service sowie in der KUG-Hotline im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit haben wir folgende „Stolpersteine“ identifiziert, die eine rasche Abwicklung verzögern und die wir im Folgenden für Sie zusammengefasst haben. Wir bitten Sie, diese zu beachten.

*** Verzögerungen in der Bearbeitung von Kurzarbeitergeldanträgen ***

§ Nicht allen Betrieben und Steuerberatern ist das „zweistufige“ Verfahren bekannt. Sie gehen irrtümlich davon aus, dass mit der Anzeige über Arbeitsausfall bereits eine Auszahlung folgen kann.

§ Der Kurzantrag (Kug 107) ist gemeinsam mit den Abrechnungslisten (Kug 108) monatlich nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats einzureichen. Auch hierüber besteht Unklarheit.

§ Eine zügige Bearbeitung und Auszahlung ist ohne Rücksprache häufig nicht möglich, weil Anträge unvollständig oder gar nicht ausgefüllt werden. Oft fehlen Unterschriften oder Firmenstempel.

§ Unterlagen werden häufig z.B. durch Steuerberater eingereicht. Da diese für die kurzarbeitenden Betriebe als Dienstleister (Erfüllungsgehilfen) tätig werden, bedarf es einer entsprechenden Vollmacht, die häufig fehlt.

§ Eine Vorleistung der Betriebe bei der Auszahlung von Kurzarbeitergeld ist unumgänglich. Die nachträgliche Abrechnung ist gesetzlich geregelt. Den Arbeitgebern wird so ermöglicht, Kug flexibel einzusetzen.

§ Eine schnelle Bearbeitung in der aktuellen Situation ist für die Betriebe von existenzieller Bedeutung. Die Operativen Services setzen alles daran, die Bearbeitung von Kug-Anträgen innerhalb von einer Woche sicherzustellen – vorausgesetzt die Unterlagen sind vollständig.

Die Regionaldirektion NRW stellt im Internet FAQ zur Kurzarbeit zur Verfügung, die um Inhalte zum Antrags- und Abrechnungsverfahren ergänzt wurden. Die FAQ werden fortlaufend ergänzt bzw. der aktuellen Rechtslage angepasst.

§ Multiplikator*innen und Netzwerkpartner (Kammern, Verbänden etc.) erhalten bedarfsorientiert rechtliche Anpassungen im Kontext Kurzarbeitergeld, aber auch Hinweise zu häufigen Fehlerquellen im Anzeige- und Antragsverfahren.

§ Weitere Informationen zur Kurzarbeit und den Folgen der Corona-Virus-Pandemie finden sich auf den Presse-Seiten der Regionaldirektion NRW.

Kontakt für Rückfragen
Thomas Kuth (Steuerberater)

Telefonnummer 0201/822896-10
E-Mail-Adresse Thomas.Kuth@frtg-group.de
Webseiten www.FRTG-group.de www.corona-krise-hilfe.de


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