Thomas Kuth im Gespräch mit Andreas Kurz, Leiter Haupstadtbüro Impulse

Imbisse und To-Go-Läden durften schon bisher den ermäßigten Steuersatz kassieren, wenn sie außer Haus verkauften und den Kunden keine Sitzgelegenheit anboten. „Eine Pommesbude hat von der Steuerhilfe gar nichts“, sagt Thomas Kuth, Steuerberater bei der FRTG Group in Essen

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