Anträge auf Überbrückungshilfe im Zuge der Corona Krise ab 10.07.2020 möglich

Unternehmen, welche aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind können, ab Freitag (10.07.2020) Anträge auf Überbrückungshilfe stellen   

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

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