Kryptowährungen: Unterliegen Gewinne aus Verkäufen der Einkommensteuer?

Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen: Bisher geht die Finanzverwaltung davon aus, dass Gewinne dieser Art als „Spekulationsgewinne“ der Einkommensteuer unterliegen.

Dazu gibt es eine spannende neue Entwicklung zu dieser – gedacht – gesicherter einkommensteuerlichen Beurteilung.

Das Finanzgericht Nürnberg hat hierzu Zweifel geäußert, ob eine Gewinnbesteuerung dieser Art von dem Einkommensteuergesetz in der gegenwärtigen Fassung gedeckt ist. In dem konkreten Einzelfall ging es genau um dieser Frage.

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Was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für den Unternehmer, was für den Verbraucher

Die Umsatzsteuersatzumstellung ist für jedes Unternehmen relevant und muss kurzfristig vorbereitet werden. Diese Umstellung muss entsprechend programmiert bzw. als Update übernommen werden können, so dass für alle Leistungen / Abrechnungen ab Juli 2020 die Umsatzsteuern richtig berechnet werden. Das ist auch ein Beitrag zur Konjunktur, insbesondere bei den Softwareherstellern-/ Dienstleistern sowie den Kassensystemanbietern. Von dieser Umstellung ist praktisch jeder Unternehmer betroffen

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Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung

Heute Nacht haben sich die Koalitionspartner auf ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket verständigt, welches aus folgenden Elementen besteht: Steuerliche Erleichterungen und Vergünstigungen, wirtschaftliche und soziale Härten abfedern, und Kommunen stärken, junge Menschen und Familien unterstützen, Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien,

Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern.

Nachstehend einmal die wichtigsten Punkte in Kurzfassung!

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Förderprogramm für Beratungsleistungen vorzeitig beendet

Ab Ende März konnten Firmen und Selbstständige beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Erstattung von Beratungsleitungen stellen. Honorare bis zur Höhe von 4000 Euro wollte der Bund vollständig übernehmen.

BAFA erhielt daraufhin eine Flut von Anträgen. Bis Mittwoch dieser Woche waren es mehr als 33.000.
Der Etat reicht nicht ansatzweise aus!
Hätte jeder der Antragsteller die volle Fördersumme bekommen, hätte der Bund bis zu 130 Millionen Euro ausschütten müssen. Im Bundeshaushalt waren aber nur gut 15 Millionen Euro dafür vorgesehen. „Es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden“, heißt es auf der BAFA-Webseite.